Monat: Februar 2024


Erlaubnispflicht für Kreditdienstleister – Dienstleistungen für Non-Performing-Loans sind jetzt erlaubnispflichtig

Von Renate Prinz am 28. Februar, 2024

Veröffentlicht In Bankaufsichtsrecht, Finanzdienstleistungen, NPL

Mit dem Inkrafttreten des Kreditzweitmarktgesetzes am 30. Dezember 2023 sind Dienstleistungen in Bezug auf sogenannte Non-Performing-Loans, also Kredite, die nicht mehr bedient werden oder vom Ausfall bedroht sind, erlaubnispflichtig. Gesellschaften, die heute bereits Kreditdienstleistungen erbringen mussten sich bereits im Februar bei der BaFin melden und mitteilen, dass sie auch weiterhin die Dienstleistungen erbringen werden und haben nun bis April Zeit, einen Erlaubnisantrag zu stellen. Für sie gilt dann noch eine Übergangsregelung, unter der die Dienstleistungen zunächst noch erlaubnisfrei erbracht werden können. Zudem wird der Verkauf von NPLs durch Kreditinsittute unter klare Regeln gestellt, insbesondere was die standardisierte Mitteilung von Informationen über die verkauften NPLs angeht.
Die BaFin hat FAQ zu der neuen Regulierung aufgestellt. Darin sind erste Informationen zur Erlaubnispflicht und Erlaubnisvefahren zusammengefasst. Zudem hat die BaFin auf die veränderten Einreichungsfristen hingewiesen.


Sind Sie bereit für MiCAR? – Webinar zur Einführung in die neue EU-Krypto-Verordnung

Von Annabelle Rau | Renate Prinz am 09. Februar, 2024

Veröffentlicht In Kryptoregulierung, MiCAR

Wir freuen uns über die zahlreiche Teilnahme an unserem Webinar über die neue Regulierung von Krypto-Vermögenswerten in der EU (Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR)). Der Schwerpunkt lag dabei auf dem Anwendungsbereich der MiCAR, den Zulassungsanforderungen und -verfahren sowie den Verpflichtungen für Krypto-Vermögensdienstleister in der EU. Unsere Expertinnen, die auf das Finanzregulierungsrecht mit Schwerpunkt auf der aktuellen Krypto-Regulierung spezialisiert sind, diskutierten über die bevorstehenden Änderungen durch die MiCAR im Jahr 2024.

Das Seminar richtete sich an alle, die in der Krypto-Szene tätig sind (oder dies anstreben) oder Dienstleistungen in diesem Bereich erbringen und einen Einblick in die Einhaltung der neuen Verordnung erhalten möchten. Das Webinar fand in englisch statt.

Eine Aufzeichnung des Webinars finden Sie hier: