Monat: September 2022
FinTech Market: Regulation of crypto assets in Germany and the EU
Von Annabelle Rau | Renate Prinz am 21. September, 2022
Veröffentlicht In Kryptoregulierung
In diesem aufgezeichneten Webinar geben Renate Prinz und Annabelle Rau einen Überblick über die aktuelle Regulierungslandschaft für Krypto-Assets und Krypto-Dienstleister in Deutschland. Sie werfen zudem einen Blick auf die europäische Ebene, wo sich eine einheitliche Gesetzgebung für die Regulierung von Krypto-Assets bereits abzeichnet. Folgende weitere Themen werden behandelt:
- Regulatorische Einordnung von Krypto-Assets in Deutschland
- Zulassungsvoraussetzungen im Zusammenhang mit Krypto-Assets und Krypto-Dienstleistungen
- Überblick über die regulatorischen Anforderungen für in Deutschland regulierte Einrichtungen
- Entwurf der europäischen Krypto-Regulierung, insbesondere der Markets in Crypto-Assets Regulation („MiCAR“)
- Passporting von Lizenzen innerhalb der EU
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Beitrag in Libra: EU schafft einheitliche Regeln für den Umgang mit Kryptowerten
Von Annabelle Rau | Renate Prinz am 16. September, 2022
Veröffentlicht In Kryptoregulierung
In Ihrem aktuellen Beitrag für „Libra – das Rechtsbriefing“ stellen Renate Prinz und Annabelle Rau die wesentlichen Inhalte der neuen „Markets in Crypto-Assets Regulation“ (MiCAR) vor, auf die sich der Europäische Rat, das EU-Parlament und die EU-Kommission jüngst geeinigt haben.
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Events im September
Von Annabelle Rau | Renate Prinz am 02. September, 2022
Veröffentlicht In Events
Lexology Webinar: FinTech Market: Regulation of crypto assets in Germany and the EU, 13. September
Renate Prinz und Annabelle Rau bieten Ihnen einen Überblick über die aktuelle Regulierungslandschaft in Deutschland für Krypto-Assets und Krypto-Dienstleister sowie einen Blick auf die europäische Ebene, wo sich bereits ein einheitliches Regelwerk für die Regulierung von Krypto-Assets abzeichnet. Jetzt anmelden!
McDermott Tech, Oriental Mandarin München, 27. September
Während dieser halbtägigen Veranstaltung erwarten Sie inspirierende Podiumsdiskussionen zu aktuellen Trendthemen und Networking-Möglichkeiten, um Branchenführer aus dem gesamten Technologiesektor zu treffen. Jetzt anmelden!
Neue Rundschreiben der BaFin zu Liquiditätsstandards
Von Renate Prinz am 02. September, 2022
Veröffentlicht In Bankaufsichtsrecht
Die BaFin hat im August neue Rundschreiben zu den quantitativen Liquiditätsstandards der CRR (Capital Requirements Regulation – Kapitaladäquanzverordnung) veröffentlicht, welche insbesondere
- die aufsichtliche Behandlung von außerbilanziellen Produkten in der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio – NSFR bzw. simplified NSFR) erfassen sowie
- die Wesentlichkeitskriterien für die jährliche Meldung (Art. 23 der Delegiertenverordnung 2015/61) anpasst.
Die beiden Rundschreiben sind relevant für alle Institute, für die der Artikel 6 Abs. 2 CRR Anwendung findet und die gemäß Artikel 6 (4) SSM-Verordnung als „weniger bedeutende Institute (Less Significant Institutions – LSIs)“ eingestuft werden sowie für alle Institute nach § 1a KWG, die keine CRR Kreditinstitute sind, die aber wie CRR-Kreditinstitute im Hinblick auf die Anwendung bestimmter Normen eingestuft werden (§ 1a Abs. 1 KWG).
Die Anpassung der Wesentlichkeitskriterien soll insbesondere viele Institute von der Meldepflicht entlasten, da damit sichergestellt werden soll, dass nur dann Meldungen von Instituten einzureichen sind, für die die jeweiligen Produktgruppen auch tastsächlich relevant sind, d.h. höhere Grenzwerte für die Wesentlichkeitskriterien und genauere Bestimmung der von Art. 23 Abs. 1 a) – h) DV 2015/61 erfassten Produkte und Dienstleistungen und dazugehöriger Liquiditätsabflüsse.
Bei den Liquiditätsstandards wird zwischen den Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio – LCR) und der strukturellen Liquiditätsquote (NSFR) unterschieden. Mit der NSFR soll das strukturelle, längerfristige Liquiditätsrisiko abgesichert werden, d.h. sichergestellt werden, dass die Institute langfristig über ausreichende und stabile Refinanzierung verfügen, um die Stressanfälligkeit zu reduzieren. Die Institute müssen danach über einen Mindestbestand an stabiler Refinanzierung verfügen. Die LCR hingegen adressiert die kurzfristige Liquidität und stellt einen Liquiditätspuffer für ein Stressszenario von mindestens 30 Tagen sicher, wobei das jeweilige Stressszenario von der Aufsicht vorgegeben wird.
Das Rundschreiben 6/2022 gilt seit Veröffentlichung am 1. August 2022 und ist für den Meldestichtag 31. März 2023 erstmals zu berücksichtigen. Das Rundschreiben 7/2022 gilt ab dem 15. August 2022.
Zu den Rundschreiben geht es hier:
Rundschreiben 6/2022
Rundschreiben 7/2022
Eine Zusammenfassung der Maßnahmen und weitere Hintergrunderläuterungen finden Sie hier.