Die Europäische Kommission führt aktuell Konsultationen zur Überarbeitung der Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Service Directive 2 – „PSD2“) durch.

Die PSD2 regelt EU-weit einheitliche Anforderungen an Zahlungsdienstleister und die Erbringung von Zahlungsdiensten. In Deutschland werden die aufsichtsrechtlichen Vorgaben der PSD2 durch das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz („ZAG“) umgesetzt.

Hierzu hat die Europäische Bankenaufsicht („EBA“) am 23. Juni 2022 in einer 126 Seiten langen Stellungnahme Vorschläge zu Änderung der PSD2 bei der Europäischen Kommission eingereicht.

Die Vorschläge umfassen unter anderem:

• Anpassungen des Katalogs der Zahlungsdienste, z.B. Straffungen und Präzisierungen, um eine klarere Abgrenzung zwischen einzelnen Zahlungsdiensten zu ermöglichen sowie Teilungen und Zusammenführungen von einzelnen [...]

Weiterlesen




mehr lesen