Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat am 29. Juni 2023 die siebte Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Banken („MaRisk“) veröffentlicht. Die MaRisk kodifizieren die Verwaltungspraxis der BaFin zum Risikomanagement für deutsche Banken insbesondere in punkto Geschäftsorganisation und Auslagerungen (Outsourcing) und konkretisieren dabei die gesetzlichen Anforderungen des § 25a KWG. Die Neuerungen reichen von Vorgaben der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde („EBA“) für die Kreditvergabe und Überwachung über Ausnahmen zum Wertpapierhandel im Homeoffice bis hin zum Umgang mit ESG- und Immobilienrisiken:

  • Kredite: Neue strengere Anforderungen für die Prüfung und Dokumentation bei der Kreditvergabe und Überwachung entsprechend EBA-Leitlinien.
  • Homeoffice: [...]

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