Die BaFin hat am 20. März 2026 eine Aufsichtsmitteilung zu den Auswirkungen des EuGH-Urteils vom 12. Februar 2026 (Rs. C-864/24) zum Acting in Concert veröffentlicht. Darin konkretisiert sie ihre künftige Verwaltungspraxis zur Auslegung der Stimmrechtszurechnung nach § 34 WpHG sowie zur Anwendung von § 30 WpÜG.
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BaFin beschränkt Stimmrechtszurechnung nach § 34 WpHG – keine Änderungen im WpÜG
Von Dr. Philipp Grenzebach | Annabelle Rau am 20. März, 2026
Veröffentlicht In Finanzdienstleistungen, Kapitalmarktrecht