Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) öffnet ihr Portal der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP-Portal) zukünftig auch für geldwäscherechtliche Anzeigen.
Konkret betrifft dies alle im Voraus anzeigepflichtigen Sachverhalte rund um den Geldwäschebeauftragten und dessen Stellvertreter, also:
• die Bestellung;
• etwaige Änderungen (z.B. Kontaktdaten);
• die Entpflichtung.
Zur Vornahme von Anzeigen auf diesem digitalen Weg bedarf es lediglich einer Registrierung auf dem MVP-Portal und einer Zulassung zum sog. „Fachverfahren‚ Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierung“. Die digitale Anzeige soll voll wirksam sein und eine Übersendung per Post ist zukünftig nicht mehr erorderlich. Das neue Verfahren steht allen Verpflichteten, die unter Aufsicht der BaFin stehen, seit dem 13. Juni 2025 offen.